Reisebedingungen
Unsere Retreats RESET, RECONNECT und RENEW sowie die individuelle Auszeit mit gebuchten Extras sind Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regeln; deine Rechte findest du zusammengefasst im Formblatt unten.
1. Reiseveranstalter
Bianca Thoma · Waldraum Auszeit
Facklmühle 2, 94136 Thyrnau
Telefon: 08501 2099819 · E-Mail: hallo@waldraum-auszeit.de
Unter dieser Telefonnummer erreichst du uns auch während deines Aufenthalts.
2. Leistungen
Welche Leistungen enthalten sind, steht in der Beschreibung deiner Auszeit auf dieser Website und in deiner Buchungsbestätigung. Du wohnst in der WALDRAUM-Hütte in der Facklmühle bei Thyrnau. Die Anwendungen finden in der Praxis LEBEN IN FLUSS unter derselben Adresse oder in der Natur rund um die Hütte statt; die Termine stimmen wir vor deiner Anreise mit dir ab. Die Anwendungen werden auf Deutsch durchgeführt.
- Die Hütte liegt am Waldhang und ist nicht barrierefrei. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist die Auszeit daher im Allgemeinen nicht geeignet – sprich uns gerne an.
- Hunde sind willkommen. Bitte gib deinen Hund bei der Buchung an; mehrere große Hunde können wir leider nicht aufnehmen.
- Reiseziel ist Deutschland: Für Staatsangehörige der EU gelten keine Pass- oder Visumerfordernisse, ein gültiges Ausweisdokument genügt. Gäste aus anderen Staaten beachten bitte die Einreisebestimmungen für Deutschland. Gesundheitliche Formalitäten bestehen nicht.
3. Buchung und Vertragsschluss
Mit dem Absenden der Buchung in unserem Buchungsfenster gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir deine Buchung bestätigen; die Reisebestätigung erhältst du per E-Mail. Bei der individuellen Auszeit schicken wir dir auf deine Anfrage hin ein Angebot, der Vertrag kommt mit deiner Annahme zustande.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Gesamtpreise. Eventuelle Zusatzkosten, etwa für deinen Hund, siehst du vor Abschluss der Buchung.
Den Reisepreis zahlst du am Ende deines Aufenthalts vor Ort. Vorher verlangen oder nehmen wir keine Zahlungen an. Bitten wir dich bei der Buchung, eine Kreditkarte zu hinterlegen, dient sie nur als Sicherheit für eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 5.
5. Rücktritt und Ersatzperson
Du kannst vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bitte teile uns das per E-Mail mit. Wir verlangen dann eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises:
- bis 31 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 30 bis 15 Tage vor Anreise: 30 %
- 14 bis 4 Tage vor Anreise: 60 %
- ab 3 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise: 80 %
Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Treten am Reiseort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Auszeit erheblich beeinträchtigen, ist der Rücktritt kostenfrei. Statt zurückzutreten, kannst du bis 7 Tage vor Anreise eine andere Person an deiner Stelle reisen lassen. Wir empfehlen dir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Kein Widerrufsrecht
Für Pauschalreisen, die online, per E-Mail oder telefonisch gebucht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die Rücktrittsregeln unter Ziffer 5.
7. Wenn etwas nicht passt
Sollte während deines Aufenthalts etwas nicht wie vereinbart sein, sag uns bitte sofort Bescheid, damit wir Abhilfe schaffen können.
8. Formblatt zur Pauschalreise
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Waldraum Auszeit – Bianca Thoma trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Waldraum Auszeit – Bianca Thoma über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Da Zahlungen erst nach Beendigung der Pauschalreise fällig werden und keine Beförderung enthalten ist, ist eine Insolvenzabsicherung nicht erforderlich (§§ 651r, 651t BGB).
Wie wir mit deinen Daten umgehen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 2026